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tom beck konzert in köln erst ab 16 jahre :-(

  • Mel_27
  • 6. April 2011 um 18:47
  • Mel_27
    Gast
    • 6. April 2011 um 18:47
    • #1

    hallo

    ich bin neu hier... ich gucke die serie schon seit einiger zeit. mein liebling ist tom :love:

    eigentlich wollte ich ende april in köln auf toms konzert aber ich darf nicht weil ich noch zu jung bin. meine mutter hat beim underground angerufen um zu fragen ob sie mich begleiten muss weil ich ja noch keine 14 jahre bin. aber dort sagte man ihr das das konzert erst ab 16 jahre ist X( finde ich voll :thumbdown: ich wäre soooo gerne dort hingegangen um tom singen zu hören ;(

    wird tom auch mal ein konzert geben bei dem auch jugentliche unter 16 jahre teilnehmen dürfen????

    eure mel

    • Zitieren
  • Elvira
    Erste Kriminalhauptkommissarin
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    • 6. April 2011 um 21:52
    • #2

    Hallo Mel...

    auch du kannst unter 16 teilnehmen, wenn dich ein Erzehungsberechtigter begleitet. Oder aber deine Eltern eine erwachsene Person beauftragt auf dich aufzupassen. Daher....frag doch einfach mal in der Verwandschaft rum...vielleicht hat ja jemand Lust mit dir zum Konzert zu kommen, der über 16 ist und die Musik mag....

    _______________________________
    Der Welt gehen die Genies aus,
    Einstein ist tot
    Beethoven wurde taub
    und ich fühle mich auch nicht gut. :D:D

    • Zitieren
  • gast
    Gast
    • 7. April 2011 um 10:10
    • #3

    Elvira: Sie hat doch geschrieben, dass ihre Mutter sie begleiten möchte, die dort aber gesagt haben, dass sie trotzdem nicht reindarf.

    Wundert mich eigentlich, denn in der Regel ist es so, wie Elvira geschrieben hat. Wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist, darst du mit aufs Konzert gehen.

    Anders ist es bei Filmen, die aus Jugendschutzgründen eine Kennzeichnung ab 16 oder 18 haben. Hier darf man auch in Begleitung der Eltern nicht rein. AUf ein Konzert darfst du aber gehen, wenn es nicht aus brutalitäts- oder pornograpischen Gründen erst ab 18 freigegeben ist.

    • Zitieren
  • Elvira
    Erste Kriminalhauptkommissarin
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    Beiträge
    14.498
    • 7. April 2011 um 14:43
    • #4

    So ich habe jetzt den Underground mal angeschrieben und folgende Nachricht bekommen:

    Zitat:

    Sehr geehrte Frau Hillmer
    selbstverständlich haben auch Minderjährige entsprechend den Jugendschutzgesetz Zugang zu der Show, lediglich zur konzertunabhängigen Disco im Anschluss haben ausnahmslos nur Volljährige Zutritt. Dies wird auch jeder der Kollegen am Telefon so weitergeben, schließlich sind Shows mit Minderjährigen nichts außergewöhnliches.

    ZItat Ende

    Somit ist dies scheinbar nur ein Verständigungsfehler gewesen. zu der Show haben auch Minderjährige zutritt. Nur zu der Disco im Anschluss nicht...

    LG

    Elvira

    _______________________________
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    und ich fühle mich auch nicht gut. :D:D

    • Zitieren
  • Mic
    Gast
    • 8. April 2011 um 07:13
    • #5

    Das hätte mich jetzt auch sehr gewundert.

    Denn wenn ich an Justin Biebers Konzert denke, stünden da ja sonst nur noch ne Handvoll Fans. :D

    Aber vielen Dank für die Abklärung, Elvira. Sicher ist sicher und ich denke doch, dass nun doch noch einige U16 mehr kommen, falls sie ihre Eltern überredet kriegen.

    LG, Mic

    • Zitieren
  • Tetty
    Gast
    • 8. April 2011 um 08:23
    • #6

    Huhu ;)

    Anzumerken ist aber auch, dass das Underground anmerkt " entsprechend dem Jugendschutzgesetz" ....

    http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~juschg.aspx

    § 4 Gaststätten
    (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und
    Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine
    personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet
    oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder
    ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in
    Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
    erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens
    nicht gestattet werden.
    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an
    einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe
    teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
    (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder
    Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben
    darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
    (4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.


    § 5 Tanzveranstaltungen
    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen
    ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
    erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16
    Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr
    gestattet werden.
    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern
    bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet
    werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der
    Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder
    der Brauchtumspflege dient.
    (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

    LG Tetty

    • Zitieren
  • Nicky
    Gast
    • 24. April 2011 um 17:10
    • #7
    Zitat von Mel_27

    hallo
    eigentlich wollte ich ende april in köln auf toms konzert aber ich darf nicht weil ich noch zu jung bin. meine mutter hat beim underground angerufen um zu fragen ob sie mich begleiten muss weil ich ja noch keine 14 jahre bin. aber dort sagte man ihr das das konzert erst ab 16 jahre ist X( finde ich voll :thumbdown: ich wäre soooo gerne dort hingegangen um tom singen zu hören ;(


    Genau die gleiche Aussage habe ich aber auch von der Mitarbeiterin des Undergrounds bekommen, als ich dort angerufen habe. Denn meine Schwestern wären auch sehr gerne hingegangen, sind aber auch noch weit unter 16 Jahre. Da der Underground eigentlich ein Club ist, wollte ich auf Nummer sicher gehen und mich vorab erkundigen, da gab es die Aussage "Unter 16 Jährige haben auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zugang zum Konzert"... auf Anfrage bei Tom stellte sich aber dann heraus, dass die Mitarbeiterin falsche Auskunft gegeben hat, aber auch wir hatten dann das Pech keine Karten mehr für die beiden zu bekommen.

    • Zitieren

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